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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Geltungsbereich

  1. Es gelten ausschließlich unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, mit denen sich unser Kunde bei Auftragserteilung einverstanden erklärt, und zwar ebenso für künftige Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird, sie aber dem Besteller bei einem von uns bestätigten Auftrag zugegangen sind.
  2. Die Bedingungen gelten auch für schwebende und alsbaldige künftige Geschäfte, auch ohne ausdrückliche Bezugnahme, sofern nur unsere Bedingungen bei einem vorangegangenen Vertrag einbezogen waren.
  3. Auf Nichtkaufleute findet die vorstehende Ziffer 2 keine Anwendung.

 

2. Vertragsschluss / Nebenabreden

  1. Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als Festangebot bezeichnet worden sind. Wir behalten uns eine Bindefrist von 30 Tagen vor. Die genannten Preise, Mengen und Lieferzeiten gelten unter Vorbehalt der regelmäßigen, ausreichenden Rohstoffversorgung und gleichbleibender Rohstoffpreise.
  2. Lieferverträge zwischen dem Verkäufer und dem Käufer kommen nur zustande, wenn der Verkäufer den Liefervertrag schriftlich bestätigt. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch dann, wenn der Käufer seine eigenen, von den
    Bedingungen des Verkäufers abweichenden Allgemeinen Lieferbedingungen mitgeteilt hat oder mitteilt oder diese auf Schriftstücken des Käufers, insbesondere auf Bestellscheinen, abgeduckt sind. Gegenbestätigungen des Käufers mit abweichenden Bedingungen werden hiermit widersprochen.
  3. Nach erfolgter Bestellung erhält der Kunde eine Auftragsbestätigung aus unserem Hause. Diese muss innerhalb von einem Werktag vom Kunden auf Richtigkeit geprüft werden. Erfolgt kein Einspruch auf unsere Auftragsbestätigung gilt diese als angenommen.
  4. Wir liefern unsere Produkte aufgrund der Bestellung des Käufers. Die Eignung der Produkte für ihre Verwendungszwecke und Weiterverarbeitung hat unser Verkäufer nicht geprüft und übernimmt dafür keine Haftung. Ompaq Verpackungstechnik GmbH empfiehlt, eine Eignungsprüfung durch Abpack- und Anwendungstests vorzunehmen.

 

3. Lieferung

  1. Die Lieferung erfolgt ab unserem Auslieferungslager. Sofern frachtfreie Lieferung vereinbart wird, erfolgt der Versand innerhalb Deutschlands nach unserer Wahl bis zum Bestimmungsort.
  2. Liefertermin ist das Versanddatum. Fixtermine werden nicht anerkannt.

 

4. Lieferfristen, Über- bzw. Unterlieferungen

  1. Vorgegebene Liefertermine durch den Käufer (Fixtermine) können nicht bestätigt werden.
  2. Der Verkäufer ist berechtigt Teillieferungen vorzunehmen und von den vereinbarten Mengen bis zu +/- 10% abzuweichen.

 

5. Selbstbelieferung/ Leistungsstörung

  1. Die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung mit Rohstoffen aus kongruenten Deckungsgeschäften mit unseren Vorlieferanten bleibt vorbehalten.
  2. Von uns nicht zu vertretende Betriebsstörungen, insbesondere Maßnahmen des Arbeitskampfes, höhere Gewalt bei uns oder unseren Zulieferern oder diesen gleichzustellende Umstände, wie gesetzliche und behördliche Maßnahmen, Behinderungen oder Verzögerungen des Transports, Störung der Lieferung von und der Versorgung mittels Energie, Rohstoffen, Zwischen- und Endprodukten. unvorhersehbare Fertigungsschwierigkeiten, die durch zumutbare Sorgfalt nicht abzuwenden sind und die Lieferung unzumutbar erschweren, berechtigen uns, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass wir auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden können.
  3. Der Besteller ist für die Fälle des VII Ziffer 2 berechtigt nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von noch nicht erfüllten Teilen des Vertrages zurückzutreten.
  4. VII Ziffer l ist für Nichtkaufleute unanwendbar.

 

6. Preise

  1. Die Preise des Verkäufers verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen, momentan gültigen, Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer wird gesondert auf den auftragsgebundenen Papieren ausgewiesen. Die angegebenen Liefer- und Zahlungsbedingungen sind gültig.
  2. Der Verkäufer ist berechtigt, bei Erhöhung der Materialeinsatzpreise, die nach Vertragsabschluss und vor Auftragsausführung eintreten und sich preisbildend auswirken, Preiskorrekturen in Rücksprache mit dem Käufer vorzunehmen.
  3. Der Verkäufer ist bei Anschlussaufträgen nicht an vorhergehende Preise gebunden.
  4. Produktionstechnische Veränderungen halten wir uns vor.

 

7. Zahlungen / Fälligkeiten

  1. Nach erfolgter Lieferung stellt Ompaq Verpackungstechnik GmbH die Rechnung aus.
  2. Die Standardzahlungsbedingung in unserem Hause 10 Tage ab Rechnungsdatum mit 2% Skonto – 30 Tage ab Rechnungsdatum rein netto.
  3. Befindet sich der Besteller uns gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig.

 

8. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns, bis zur vollen Erfüllung sämtlicher uns gegen den Besteller aus der gesamten Geschäftsverbindung zustehender Ansprüche das Eigentum an dem Liefergegenstand vor.

 

9. Gewährleistung

  1. Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung auf ihre Eignung zu untersuchen.
  2. Wir liefern entsprechend unserer Produktbeschreibung und entsprechender Spezifikation, die wir von unserem Kunden vorgegeben bekommen.
  3. Mängelrügen sind unverzüglich, spätestens zwei Wochen nach Erhalt der Lieferung, schriftlich geltend zu machen. Bei versteckten Mängeln verlängert sich diese Frist auf eine Woche nach Feststellung. In beiden Fällen verjähren, soweit nichts anderes vereinbart, Gewährleistungsansprüche sechs Monate nach Wareneingang.
  4. Wird die Ware beim Käufer weiterverarbeitet, übernehmen wir hierfür keine Gewährleistung.
  5. Bei begründeter Mängelrüge noch nicht verarbeiteter oder verarbeiteter Ware kann der Besteller nur Ersatzlieferung verlangen. Bei Fehlschlagen der Ersatzlieferung ist der Besteller zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  6. Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, Erstattung von Arbeitslöhnen, Ausfall- und Stillstandszeiten bzw. Folgeschäden allgemein sind ausgeschlossen.
  7. Bei der Fertigung von Beuteln und ähnlichen Erzeugnissen ist der Abfall einer verhältnismäßig geringen Zahl fehlerhafter Ware technisch nicht zu vermeiden und ein Anteil bis zu 4% nicht zu beanstanden. Ebenso müssen wir uns eine Zähldifferenz von 3% vorbehalten.

 

 

10. Haftung

  1. Schadenersatzansprüche des Bestellers für unmittelbare Schäden aus positiver Forderungsverletzung aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit wir unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zwingend haften.
  2. Die Haftung für mittelbare Schäden ist ausgeschlossen. Für Nichtkaufleute wird die Haftung für mittelbare Schäden gemäß XIII, Ziffer 1 u. 2 beschränkt.

 

11: Erfüllungsort/ Gerichtsstand/ Anwendbares Recht

  1. Maßgeblich gültig für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer ist das Recht Deutschlands, insbesondere das Bürgerlichen Gesetzbuch und das Handelsgesetzbuch.
    Das Wiener UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 findet keine Anwendung.
  2. Soweit gesetzlich zulässig, ist Fulda oder Frankfurt am Main ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
  3. Alle Preise verstehen sich in Euro. Technische Daten entsprechen den in Deutschland üblichen Einheiten.

 

 

12. Sonstiges

  1. Ompaq Verpackungstechnik GmbH ist jederzeit berechtigt AGB zu ändern. Es gelten die jeweils gültigen AGB zum Zeitpunkt der Bestellung. Die AGB ist auf unserer Homepage veröffentlicht und steht jederzeit zur Verfügung.
  2. Nebenabsprachen und Ergänzungen von Vertragsinhalten sind nur in schriftlicher Form gültig.
  3. Sollten einzelne Teile dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen nichtig sein oder werden, so beeinträchtigt dies nicht die Wirksamkeit der anderen Bedingungen. Eine ungültige Bestimmung ist so zu ersetzen, wie es sich aus dem Sinn und Zweck der anderen Bestimmungen sowie den gesetzlichen Vorschriften ergibt.
    Stand: September 2016